Hinweis
Eine Beratung im Rathaus ist empfehlenswert. Antragsunterlagen, Förderrichtlinien, Infobroschüren können Sie gerne bei uns abholen.
Im Rahmen der gesplitteten Abwassergebühr wird für das Einleiten von Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eine Gebühr von 1.05 Euro pro m² bebaute oder künstlich befestigte Fläche erhoben. Die Festsetzung der versiegelten Fläche erfolgt durch die Selbsterklärung der Grundstückseigentümer.