Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde, die nach Art. 28 Abs. 1, Satz 2 des Grundgesetzes aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen muss. Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan in der Gemeinde. Sie trifft die Entscheidungen in allen wichtigen Fragen der Gemeinde, ferner überwacht sie die Gemeindeverwaltung.
Die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes, des Ältestenrates, des Parlaments und seiner Ausschüsse finden Sie auf unseren Webseiten unter Aktuelles / Gemeindeorgane.
Ebenfalls dort finden Sie die Sitzungstermine.