Hinweis
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist in einen Verwaltungshaushalt und in einen Vermögenshaushalt gegliedert.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben.
Die Haushaltssatzung umfasst die Festlegungen des Haushaltsplanes, bestimmt die Realsteuerhebesätze und regelt den Höchstbetrag der Kassenkredite. Sie ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und stellt als Pflichtsatzung die Basis für die Finanzwirtschaft der Gemeinde dar.