Hinweis
Es ist erforderlich, für die Beantragung persönlich vorbei zu kommen.
Der Pass kann von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person, unter Vorlage des alten Passes und einer unterschriebenen Vollmacht, abgeholt werden.
Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in Verbingung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses möglich. Hierzu benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild nach der neuen Foto-Mustertafel. Der vorläufige Reisepass gilt für 1 Jahr. Die Bearbeitungsdauer beträgt max. 14 Tage.
Vorläufige Reisepässe können nicht in den Verwaltungsaußenstellen ausgestellt werden.