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Reisepass, vorläufiger

Einwohnermeldeamt
Rathaus Trebur
Zimmer 1

Silvia Hartmann
Telefon 06147 208 48

E-Mail silvia.hartmann@trebur.de

Heide Schiffl
Telefon 06147 20846 (Trebur) und 06147 7336 (Geinsheim)

E-Mail heide.schiffl@trebur.de

Birgit Weiß
Telefon 06147 208 44

E-Mail birgit.weiss@trebur.de

Hinweis
Es ist erforderlich, für die Beantragung persönlich vorbei zu kommen.
Der Pass kann von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person, unter Vorlage des alten Passes und einer unterschriebenen Vollmacht, abgeholt werden.

Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in Verbingung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses möglich.
Hierzu benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild nach der neuen Foto-Mustertafel.
Der vorläufige Reisepass gilt für 1 Jahr. Die Bearbeitungsdauer beträgt max. 14 Tage.

Vorläufige Reisepässe können nicht in den Verwaltungsaußenstellen ausgestellt werden.

Formulare

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Gemeindeverwaltung
Herrngasse 3
65468 Trebur

Postanschrift
Postfach 49
65463 Trebur

Telefon 06147 208-0
Telefax 06147 3969

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Internet:
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