Hinweis
Für die Treburer Bürgerinnen und Bürger, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, gibt es die Möglichkeit, beim Ordnungsamt der Gemeinde Trebur Hilfe zu bekommen. Außerdem können Sie bei Mietrückständen ein Darlehn beim Kreissozialamt Groß-Gerau beantragen.
Der Begriff der Obdachlosigkeit ist sehr eng gefasst. Tagegeld an Obdachlose wird nicht im Rathaus Trebur ausgezahlt, sondern nur vom Kreissozialamt im Landratsamt Groß-Gerau.
Für Treburer Bürgerinnen und Bürger, die obdachlos wurden, kann das Ordnungsamt vorübergehend eine Unterkunft bereit stellen.