Hinweis
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist am 1. August 2001 in Kraft getreten. Wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gründen möchten, dann erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt, welche Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen benötigt werden. Örtlich zuständig ist das Standesamt, in dessen Amtsbezirk eine der Partnerinnen oder einer der Partner die Hauptwohnung hat.